Ihre Pflichten als Betreiber
Wer kraftbetätigte Türen und Tore betreibt – ob Sektionaltor in der Halle, Rolltor am Lager oder Schiebetor in der Zufahrt – ist nach ASR A1.7 und DGUV Information 208-022 verpflichtet, diese mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt, dass Arbeitsmittel sicher bereitgestellt und regelmäßig geprüft werden.
Kommt es an einem ungeprüften Tor zu einem Unfall, haftet der Betreiber. Mit Prüfbuch und Prüfplakette weisen Sie jederzeit nach, dass Ihre Anlagen in Ordnung sind – gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und Gewerbeaufsicht.
Was wir bei Wartung & Prüfung kontrollieren
- Sicherheitseinrichtungen: Kraftabschaltung, Schließkantensicherung, Lichtschranken, Fangvorrichtungen und Federbruchsicherungen – die Punkte, an denen es bei einem Unfall wirklich ankommt.
- Mechanik: Federn, Drahtseile, Laufrollen, Führungsschienen, Scharniere und Beschläge. Verschleißteile erkennen wir, bevor sie ausfallen.
- Antrieb & Steuerung: Endlagen, Notentriegelung, Impulsgeber, Handsender und Sicherheitskreise.
- Einstellung & Schmierung: Federspannung, Seilführung und Laufverhalten – das Tor läuft danach spürbar leichter und leiser.
- Dokumentation: Prüfbuch-Eintrag, Prüfplakette und Bericht mit Schadensaufnahme.
Brandschutztore & Feststellanlagen nach DIN 14677
Feststellanlagen an Brandschutztoren und -türen (T30/T90) müssen jährlich durch eine Fachkraft nach DIN 14677 gewartet werden. Wir prüfen Rauchmelder, Haftmagnete und Auslösung, führen den Funktionstest durch und dokumentieren alles revisionssicher – auf Wunsch zusammen mit der Torprüfung in einem Termin.
Wartungsvertrag mit Erinnerungsservice
Sie müssen an nichts denken: Wir erfassen Ihre Tore und Anlagen, melden uns rechtzeitig vor Ablauf der Frist und vereinbaren den Termin. Sie erhalten feste Konditionen je Tor, herstellerübergreifend für alle Fabrikate. Kleine Mängel beheben wir direkt im Wartungstermin – größere Reparaturen erhalten Sie vorab als transparentes Angebot. Auch Ihre Verladetechnik – Überladebrücken, Hubtische und Torabdichtungen – nehmen wir mit in den Vertrag auf.
Schadensaufnahme & Prüfbericht
Nach jeder Prüfung erhalten Sie eine vollständige Schadensaufnahme: Welche Mängel bestehen, wie dringend sind sie, was kostet die Behebung – mit Fotos dokumentiert. So entscheiden Sie auf klarer Grundlage und haben den Nachweis für Ihre Unterlagen.
Einsatzgebiet
Korntal-Münchingen, Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Gerlingen, Ditzingen, Hemmingen, Markgröningen und die gesamte Region Stuttgart.
☎ 0176 55790469
Häufige Fragen zu Wartung & Prüfung
Wie oft muss ein kraftbetätigtes Tor geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen – so sehen es ASR A1.7 und DGUV Information 208-022 vor. Bei hoher Beanspruchung empfehlen sich kürzere Intervalle.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht machen lasse?
Als Betreiber haften Sie, wenn durch ein ungeprüftes Tor ein Personen- oder Sachschaden entsteht. Auch Versicherung und Gewerbeaufsicht fragen im Schadensfall nach dem Prüfnachweis.
Was kostet eine Torwartung?
Das hängt von Anzahl und Typ der Tore ab. Im Wartungsvertrag erhalten Sie eine feste Pauschale je Tor – das Angebot ist kostenlos.
Prüft ihr auch Brandschutztore und Feststellanlagen?
Ja. Feststellanlagen an Brandschutztoren und -türen warten wir nach DIN 14677, inklusive Funktionsprüfung und Dokumentation.
Bekomme ich einen Prüfnachweis?
Ja. Sie erhalten Prüfbuch-Eintrag, Prüfplakette am Tor und einen Bericht mit Schadensaufnahme und Foto-Dokumentation eventueller Mängel.
